Unser Auftrag

Die Betreibungsämter besorgen die Aufgaben, welche das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) den Kantonen überträgt. Sie sind für die Zwangsvollstreckung von Forderungen auf Geldzahlung oder auf Sicherheitsleistung zuständig.

Die Betreibungsämter führen im Auftrag eines Gläubigers Zwangsvollstreckungsverfahren gegen einen Schuldner.

Der Gläubiger fordert vom Schuldner Geld für eine erbrachte Leistung

Unsere Aufgaben

Die Betreibungsämter erbringen für Sie folgende Dienstleistungen:

  • Auskünfte aus dem Betreibungsregister, Auskunftsbegehren
  • Durchführung von Betreibungsverfahren
  • Einleitung einer Betreibung, Betreibungsbegehren
  • Fortsetzung einer Betreibung, Fortsetzungsbegehren
  • Verwertungsbegehren
  • Aufnahme von Retentionsurkunden
  • Arrestvollzüge
  • Eigentumsvorbehaltsregister

Unsere Zuständigkeit

Das Betreibungsamt Kreis Michelsamt ist zuständig für die Zwangsvollstreckung von Geldforderungen auf dem ganzen Gebiet der:

  • Einwohner Gemeinde Rickenbach mit den Ortsteilen Rickenbach LU und Pfeffikon LU

  • Einwohnergemeinde Beromünster mit den Ortsteilen. Beromünster, Gunzwil, Neudorf und Schwarzenbach